Lehrgang zur PTA

praktische Unterrichtsfächer
- chemisches Praktikum
- physikalische Gerätekunde
- galenisches Praktikum (Foto links)
- Drogenkundepraktikum
- EDV-Praktikum (fachbezogen)

theoretische Unterrichtsfächer
- Apothekenpraxis
- Arzneimittelkunde
- Galenik (Arzneiformenlehre)
- Chemie
- Botanik und Drogenkunde
- fachbezogene Mathematik
- Ernährungslehre und Diätetik
- Medizinproduktekunde
- Körperpflegekunde
- Gefahrstoffkunde
- Gesetzes- und Berufskunde
- Allgemeinbildende Fächer
Ablauf des Lehrgangs

Dauer und Ablauf der Ausbildung:
2 Jahre (4 Semester) theoretische Ausbildung (mit praktischen Übungen) in Vollzeitunterricht am Walter-Bremer-Institut mit insgesamt 2600 Unterrichtsstunden und abschließender theoretischer und praktischer Prüfung. Während dieser 2 Jahre muss in der unterrichtsfreien Zeit auch ein 4 Wochen-Praktikum in einer Apotheke absolviert werden. Es schließt sich eine 6-monatige Praktikantenzeit in einer Apotheke mit abschließender mündlicher Prüfung im Fach Apothekenpraxis an.
Nach Bestehen der PTA-Prüfung vor dem staatlichen Prüfungsausschuss kann die PTA-Erlaubnis beantragt werden.
Die Gesamtausbildungsdauer beträgt 2,5 Jahre.

Kosten der Ausbildung
Die Aufwendungen für die gesamte Schulausbildung richten sich nach der jeweils aktuellen, vom Rat der Stadt Solingen verabschiedeten, Entgeltordnung (ab August 2010 210 € pro Monat). Jeder Ausbildungsplatz wird von der Stadt Solingen, dem Land NRW und der Apothekerkammer mitfinanziert.
Fahr- und Lernmittelkosten sind vom Lehrgangsteilnehmer in voller Höhe selbst zu tragen, da PTA-Lehranstalten keine Schulen im Sinne des Schulfinanzgesetzes sind. Im Praktikumssemester wird eine Ausbildungsvergütung gewährt, so dass die Gesamtausbildung für den erfolgreichen Lehrgangsteilnehmer fast kostenneutral ist.
Unterbringung
Das Institut hat kein Möglichkeit zur Unterbringung von Lehrgangsteilnehmern, ist Ihnen aber bei der Zimmersuche behilflich.

Förderungsmöglichkeiten der Ausbildung
PTA-Lehranstalten sind durch Rechtsverordnung der Bundesregierung als förderungsfähige Ausbildungsstätten in das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) einbezogen und förderungsrechtlich den Berufsfachschulen zugeordnet. Die Zuständigkeit für Leistungsanträge liegt jeweils bei den Kommunalverwaltungen des ersten Wohnsitzes der Lehrgangsteilnehmer.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Bildungskredit beim Bundesministerium für Bildung und Forschung zu beantragen. (siehe www.bildungskredit.de)

Ausbildungsbeginn am Walter-Bremer-Institut
Ein neuer Lehrgang beginnt jeweils einmal jährlich nach den für NRW verbindlichen Sommerferien.
Unterrichtszeiten
Vollzeitunterricht von montags – freitags von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr mit lückenlosem Stundenplan ohne Freistunden.
Schulferien
Identisch mit den Ferien der allgemeinbildenden Schulen in NRW

